autohaus tillner
                     
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Selbstbastlerwerkstatt im Autohaus Tillner
Mietpreise und AGB für die Nutzung
 
 
 
Hebebühne 3200kg
Stunde
12,50
Hebebühne 3200kg
Tag ( 8 Std.)
80,00
Werkzeug (Standard)
Stunde
2,50
Werkstattplatz ohne Bühne
Stunde
7,00
Schutzgas Schweißgerät
Stunde
20,00
Bremsenentlüftungsgerät
pauschal
18,00
(Incl. 1 l. Bremsflüssigkeit)
Handlampe
pauschal
2,00
Elektrowerkzeuge
pauschal
5,00

(Winkelschleifer, Bohrmaschine etc.)
(Bohrer, Tennscheiben nach Verbrauch)

Hydraulisches Presswerkzeug
pauschal
10,00
(Für Richtarbeiten )
Werkstattpresse
pauschal
5,00
Ausbeulset
pauschal
5,00
Motorkran, Motorbrücke, Getriebeheber, Wagenheber
pauschal
6,00
Federspanner
pauschal
6,00
Schlagschrauber
Stunde
5,00
Arbeiten mit eigenen Druckluft/Elektrowerkzeugen
Stunde
2,00
Standgebühr Halle über Nacht
7,50
Standgebühr Hof über Nacht
3,50
Aktive Hilfe durch Mechaniker
¼ Std.
10,00
Altteilentsorgung n. Absprache
ab/Stück
2,50
Werkstattreinigung
pauschal
15,00
 
 
 
Alle Preise  incl. 19% MwSt.


AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Mietung der Selbstbastlerwerkstatt erklärt sich der Mieter mit den AGB´S vom Autohaus Tillner einverstanden und  bestätigt diese mit seiner Unterschrift.
Die KFZ- und Mietwerkstatt Autohaus Tillner ( nachfolgend Vermieter genannt ) stellt Hebebühnen, Werkzeuge und Maschinen gegen Mietgebühr zur Verfügung, um Privatpersonen ( nachfolgend Mieter genannt ) die Mölichkeit zu geben, Reparaturarbeiten an Ihren Fahrzeugen selbst durchführen zu können. Die Vermietung erfolgt nur gegen Barzahlung und in den Öffnungszeiten des Autohauses Tillner.

Vor Aufnahme der Arbeiten erfolgt eine Einführung in die Sicherheitsbetriebsanweisungen, die unbedingt zu beachten und einzuhalten sind!
Es dürfen sich nur Personen im Arbeits-, Bühnen- und Werkstattbereich aufhalten, die älter sind als 15 Jahre und direkt Arbeiten am Fahrzeug ausführen. Die Bedienung der Hebebühnen darf nur von Personen die mindestens 18 Jahre alt sind erfolgen.

Der Mieter haftet für Schäden die an der Ausstattung, Mietgegenständen, Maschinen- und Hebebühnentechnik entstehen. Bei Schäden an dem o.g. Inventar ist der Mieter verpflichtet, den Wiederbeschaffungswert im vollen Umfang an den Vermieter zu erstatten. Dies gilt auch, wenn ein Schaden durch eine Begleitperson des Mieters entsteht.
Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, mit den Ihm anvertrauten Mietgegenständen sorgsam und ordentlich umzugehen und sie nach Beendigung der Arbeit im unbeschädigten, sauberen Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Der Arbeitsplatz muss ebenfalls sauber und ordentlich übergeben werden, ansonsten wird eine Reinigungspauschale von 15.- € erhoben.
Reinigungsmittel zur Körperhygiene werden nicht gestellt.
Die Inbetriebnahme von Reifen- und Wuchtmaschine, Klimacheckgerät, AU-Gerät, Diagnose-Tester darf nur durch das Personal erfolgen und wird gesondert berechnet. ( In Vorbereitung)

Das Rauchen ist nur in den dafür gekennzeichneten Bereichen außerhalb des Arbeits- und Bühnenbereiches erlaubt, der Genuss von Alkohol und sonstigen Rauscherzeugenden Mitteln ist generell verboten.

Der Mieter und seine Begleitung müssen den Anweisungen des Personals uneingeschränkt Folge leisten, ansonsten kann dem Mieter oder seiner Begleitung ein Platzverweis ausgesprochen werden, der das sofortige Verlassen des Geländes zur Folge hat. Platzverweise werden in erster Linie bei Verstößen gegen Sicherheitsauflagen (z. B.: Grobfahrlässige Maßnahmen die die Sicherheit von Dritten gefährden, Verstöße gegen Umweltauflagen, kriminellen Handlungen usw.) ausgesprochen.
Die Brandschutzbestimmungen sind vom Mieter zu beachten.

Haftungsausschluss:
Für die von dem Mieter ausgeführten Arbeiten am Fahrzeug übernimmt der Vermieter keine Garantie oder sonstige Haftungsansprüche (das gilt natürlich auch für mitgebrachte Ersatzteile, Betriebsstoffe etc.). Das Arbeiten an den Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr, ohne rechtliche Ansprüche an den Vermieter und bei Unfällen oder Beschädigungen jeglicher Art. Es dürfen sich nur Personen im Arbeits-, Werkstatt- und Bühnenbereich aufhalten, die älter sind als 15 Jahre und direkt am Fahrzeug Arbeiten durchführen.

Bei Zuwiderhandlung oder Missachtung dieser Bestimmungen, können rechtliche Schritte gegen die Person(en) eingeleitet werden.
   
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  • Autohaus Steffen Tillner • Roedernallee 56 • 13437 Berlin •
  • Telefon: 030 / 41 17 41 3 • Fax: 030 / 41 17 54 1 •
  • www.autohaus-tillner.deinfo@autohaus-tillner.de
  • Ust. Id-Nr. DE257667246 Finanzamt Reinickendorf •