Selbstbastlerwerkstatt im Autohaus Tillner Mietpreise und AGB für die Nutzung |
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Hebebühne 3200kg |
Stunde |
12,50 |
Hebebühne 3200kg |
Tag ( 8 Std.) |
80,00 |
Werkzeug (Standard) |
Stunde |
2,50 |
Werkstattplatz ohne Bühne |
Stunde |
7,00 |
Schutzgas Schweißgerät |
Stunde |
20,00 |
Bremsenentlüftungsgerät |
pauschal |
18,00 |
(Incl. 1 l. Bremsflüssigkeit) |
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Handlampe |
pauschal |
2,00 |
Elektrowerkzeuge |
pauschal |
5,00 |
(Winkelschleifer, Bohrmaschine etc.)
(Bohrer, Tennscheiben nach Verbrauch) |
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Hydraulisches Presswerkzeug |
pauschal |
10,00 |
(Für Richtarbeiten ) |
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Werkstattpresse |
pauschal |
5,00 |
Ausbeulset |
pauschal |
5,00 |
Motorkran, Motorbrücke, Getriebeheber, Wagenheber |
pauschal |
6,00 |
Federspanner |
pauschal |
6,00 |
Schlagschrauber |
Stunde |
5,00 |
Arbeiten mit eigenen Druckluft/Elektrowerkzeugen |
Stunde |
2,00 |
Standgebühr Halle über Nacht |
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7,50 |
Standgebühr Hof über Nacht |
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3,50 |
Aktive Hilfe durch Mechaniker |
¼ Std. |
10,00 |
Altteilentsorgung n. Absprache |
ab/Stück |
2,50 |
Werkstattreinigung |
pauschal |
15,00 |
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Alle Preise incl. 19% MwSt. |
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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Mietung der Selbstbastlerwerkstatt erklärt sich der Mieter mit den AGB´S vom Autohaus Tillner
einverstanden und bestätigt diese mit seiner Unterschrift.
Die KFZ- und Mietwerkstatt Autohaus Tillner ( nachfolgend Vermieter genannt ) stellt Hebebühnen, Werkzeuge und
Maschinen gegen Mietgebühr zur Verfügung, um Privatpersonen ( nachfolgend Mieter genannt ) die
Mölichkeit zu geben, Reparaturarbeiten an Ihren Fahrzeugen selbst durchführen zu können. Die
Vermietung erfolgt nur gegen Barzahlung und in den Öffnungszeiten des Autohauses Tillner.
Vor Aufnahme der Arbeiten erfolgt eine Einführung in die Sicherheitsbetriebsanweisungen, die unbedingt zu
beachten und einzuhalten sind!
Es dürfen sich nur Personen im Arbeits-, Bühnen- und Werkstattbereich aufhalten, die älter sind
als 15 Jahre und direkt Arbeiten am Fahrzeug ausführen. Die Bedienung der Hebebühnen darf nur von
Personen die mindestens 18 Jahre alt sind erfolgen.
Der Mieter haftet für Schäden die an der Ausstattung, Mietgegenständen, Maschinen- und
Hebebühnentechnik entstehen. Bei Schäden an dem o.g. Inventar ist der Mieter verpflichtet, den
Wiederbeschaffungswert im vollen Umfang an den Vermieter zu erstatten. Dies gilt auch, wenn ein Schaden durch eine
Begleitperson des Mieters entsteht.
Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, mit den Ihm anvertrauten Mietgegenständen sorgsam und ordentlich
umzugehen und sie nach Beendigung der Arbeit im unbeschädigten, sauberen Zustand an den Vermieter
zurückzugeben. Der Arbeitsplatz muss ebenfalls sauber und ordentlich übergeben werden, ansonsten wird
eine Reinigungspauschale von 15.- € erhoben.
Reinigungsmittel zur Körperhygiene werden nicht
gestellt.
Die Inbetriebnahme von Reifen- und Wuchtmaschine, Klimacheckgerät, AU-Gerät, Diagnose-Tester darf nur
durch das Personal erfolgen und wird gesondert berechnet. ( In Vorbereitung)
Das Rauchen ist nur in den dafür gekennzeichneten Bereichen außerhalb des Arbeits- und
Bühnenbereiches erlaubt, der Genuss von Alkohol und sonstigen Rauscherzeugenden Mitteln ist generell
verboten.
Der Mieter und seine Begleitung müssen den Anweisungen des Personals uneingeschränkt Folge leisten,
ansonsten kann dem Mieter oder seiner Begleitung ein Platzverweis ausgesprochen werden, der das sofortige Verlassen
des Geländes zur Folge hat. Platzverweise werden in erster Linie bei Verstößen gegen
Sicherheitsauflagen (z. B.: Grobfahrlässige Maßnahmen die die Sicherheit von Dritten gefährden,
Verstöße gegen Umweltauflagen, kriminellen Handlungen usw.) ausgesprochen.
Die Brandschutzbestimmungen sind vom Mieter zu beachten.
Haftungsausschluss:
Für die von dem Mieter ausgeführten Arbeiten am Fahrzeug übernimmt der Vermieter keine Garantie
oder sonstige Haftungsansprüche (das gilt natürlich auch für mitgebrachte Ersatzteile,
Betriebsstoffe etc.). Das Arbeiten an den Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr, ohne rechtliche Ansprüche
an den Vermieter und bei Unfällen oder Beschädigungen jeglicher Art. Es dürfen sich nur Personen
im Arbeits-, Werkstatt- und Bühnenbereich aufhalten, die älter sind als 15 Jahre und direkt am
Fahrzeug Arbeiten durchführen.
Bei Zuwiderhandlung oder Missachtung dieser Bestimmungen, können rechtliche Schritte gegen die
Person(en) eingeleitet werden.
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